Die schweizerische Digitale Gesellschaft hat geklagt. Sie ist eine gemeinnütziger Verein zum "Schutz von Bürger- und Konsumentenrechten im digitalen Zeitalter" mit Sitz in Basel. Und sie hat aus Sicht einer Organisation, die für den freien und nicht überbewachten Datenverkehr im Web eintritt, reichlich Grund zu dieser Klage. Die Internetüberwachung, um die es geht, zeigt in ihren grundsätzlich aufgeworfenen Fragen Anklänge an den NSA Überwachungsskandal, den Edward Snowden enthüllt hat. Nach Jahren des Instanzenweges landet der Fall nun vor dem Verwaltungsgericht des schweizer Bundes.
Im Jahre 2017 trat in der Schweiz das Nachrichtendienstgesetz (NDG) in Kraft. Damit wurde die verdachtsunabhängige, massenhafte und flächendeckende Überwachung des Datenverkehrs im Internet legalisiert. Folglich erhielten die Schweizer Netzprovider, wie SwissCom und Sunrise, aber auch kleine wie Init7, von den Diensten die Aufforderung, ihre Netzte für das Anzapfen der Datenströme vorzubereiten. Zwar argumentieren die Geheimdienste, dass innerhalb der Schweiz eine solche Überwachung nicht stattfinde. Da aber die meisten Server, welche von den Bürgern genutzt werden, im Ausland stehen und deshalb der schweizer Datenverkehr dorthin und zurück fließt, ist dieses Argument kaum tragfähig. Der bedeutsame Unterschied zum Falle der NSA besteht darin, dass dies in der Schweiz rechtlich sanktioniert und somit offen geschieht, während die NSA die Internetnutzer im Verborgenen und illegal überwacht(e?). Signal Intelligence (SIGINT), zu Deutsch Funk- und Kabelaufklärung, nennt sich das. Es bedurfte in Amerika eines Insiders wie Edward Snowden, um die Sache auffliegen zu lassen. Es ist derzeit noch offen, wie der Rechtsstreit zwischen der Digitalen Gesellschaft und den Geheimdiensten ausgeht. Es steht außer Zweifel, dass die Dienste – ob in der Schweiz oder anderswo – naturgemäß oft erst im Nachhinein wissen, welche Personen oder Organisationen sich etwa in Terrorzellen oder kriminellen Aktivitäten engagieren.
Gerade um dies präventiv herauszufinden, ist die anlasslose, massenhafte Überwachung ja gedacht. Hier sind "Schutz" und Datenschutz nicht besonders gut vereinbar. Oft genug wird – z.B. nach Terroranschlägen – den Geheimdiensten vorgeworfen, im Vorfeld davon nichts gewusst zu haben. Wie auch, wenn das Durchsuchen der Datenströme im Netz, z.B. nach bestimmten Stichworten, Emailadressen oder Kreditkartennummern, generell verboten ist? Wie so oft stellen neue technische Möglichkeiten die Parlamente in den liberalen Demokratien vor die Wahl zwischen dem Teufel und dem alttestamentalischen Dämon Beelzebub. Der lang anhaltende Streit um die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland gibt ein beredtes Zeugnis davon. Sie erlaubt über einen gesetzlich definierten Zeitraum hinweg, SIGINT-Daten zu speichern und so "Rückwärtssuchen" zu ermöglichen. Der Effiziensgewinn, nicht zuletzt bei der präventiven "Vorwärtsaufklärung" von Verbrechen, ist offensichtlich. Wenn man in der Lage ist, im Internet gewonnene Echtzeitdaten mit historischen Vorratsdaten in Relation zu setzen, steigt die Chance deutlich, Straftätern auf die Spur zu kommen und geplante Straftaten aufzuspüren.
Egal wie der Rechtsstreit in der Schweiz ausgeht, es gibt bei gesetzlichen Regelungen in dieser Hinsicht kein Richtig oder Falsch. Richtig oder falsch ist aber ihr Zustandekommen. Wenn es nach demokratischen Spielregeln und Prozessen stattfindet und ggf. auch gerichtlich sanktioniert wird, dann ist das Ergebnis erstmal richtig und alle – sowohl die Geheimdienste wie auch ihre Opponenten – müssen sich daran halten. Demokratie ist nicht das, was mir passt, sondern das, was durch demokratische Vorgehensweisen entstanden ist.